Leben, Lernen, Leistung. Aber auf 50 m²?
In Zeiten von Corona und vor allem während der Lockdowns hat die Wohnsituation noch einmal an Bedeutung gewonnen. Beengte Lebensverhältnisse erschweren Hygienemaßnahmen z.B. in Quarantänefällen, begünstigen Stress durch wenige Rückzugs- und Erholungsmöglichkeiten und können kindgerechtes Lernen und Homeschooling erschweren oder sogar unmöglich machen.
Auf dem Wohnungsmarkt sind viele benachteiligt, zum Beispiel Haushalte mit geringem Einkommen, im Transferleistungsbezug, Familien mit mehreren Kindern oder Menschen mit Migrationshintergrund. In benachteiligten, dicht bebauten Stadtteilen ist die Wohnfläche pro Kopf oftmals deutlich unterdurchschnittlich, während gleichzeitig ausreichend Grün- und Freiflächen im öffentlichen Raum fehlen, um die Enge der Wohnung zumindest teilweise zu kompensieren.
Für alle Menschen muss die Versorgung mit Wohnraum, der Leben, Arbeiten und Lernen gleichermaßen ermöglicht, gesichert sein.
Zur aktuellen Situation:
„In der COPSY-Studie konnte schließlich auch gezeigt werden, dass Kinder und Jugendliche mit mehreren Risikofaktoren, wie […] beengtem Wohnraum (< 20 qm Wohnfläche/ Person), die Veränderungen durch die Pandemie als besonders belastend erleben. Sie wiesen eine deutlich stärkere Belastung durch die Pandemie auf (43 % zu 27 %), häufigere psychosomatische Beschwerden, eine deutlich geminderte Lebensqualität sowie ausgeprägtere Symptome von Angst und Depressivität.“
BiB.Bevölkerungs.Studien 2/2021. Wiesbaden: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung– Belastungen von Kindern, Jugendlichen und Eltern in der Corona-Pandemie
„Gleichzeitig fallen immer mehr Sozialwohnungen aus der Preisbindung und die Mieten steigen ungebremst weiter. Die Corona-Pandemie verschärft die Situation: Viele Menschen haben weniger Einkommen und müssen befürchten, ihr Zuhause zu verlieren, weil sie die Miete nicht mehr zahlen können. Regelungen, um sie zu schützen, gibt es nicht mehr.“
Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes https://www.mieterzeitung.de/ausgabe-2-2021/kommentar.html
Notwendig ist:
Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum durch einen bedarfsangemessenen Ausbau des sozialen Wohnungsbaus! Nicht nur Quoten für öffentlich geförderte Wohnungen im Neubau sind notwendig, sondern Kommunen müssen auch von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, um in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt Flächenpotenziale zu sichern. So kann in unseren Städten schnell und effizient Wohnraum entstehen, den sich auch Haushalte mit geringem Einkommen leisten können.
Der Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt muss Einhalt geboten werden: Private Vermieter*innen und Wohnungsbaugesellschaften müssen stärker in die Pflicht genommen werden, Wohnraum nicht zu vernachlässigen und bei der Vermietung diskriminierungsfrei zu handeln. Gesetzliche Grundlagen wie das Wohnraumstärkungsgesetz NRW und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müssen konsequent angewendet werden, um die Verwahrlosung und Überbelegung von Wohnraum sowie Diskriminierung bei der Vermietung zu verhindern. Lücken in der Antidiskriminierungsgesetzgebung müssen geschlossen werden.
Siehe auch Forderungen des NRW-Bündnisses „Wir wollen wohnen“.